Seit 1.1.2017 darf ein Unternehmer zu Stoßzeiten (z.B. bei Sommerfesten im Gastgewerbe, an Weihnachts-Einkaufssamstagen im Handel, etc.) geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer …
Seit 1.1.2017 darf ein Unternehmer zu Stoßzeiten (z.B. bei Sommerfesten im Gastgewerbe, an Weihnachts-Einkaufssamstagen im Handel, etc.) geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer …