Unternehmen sind gemäß E-Government-Gesetz ab 01.01.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Unternehmen sind gemäß E-Government-Gesetz ab 01.01.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.
Durch den Familienbonus fällt ab 2019 die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten weg. Das hat Auswirkungen auf den Freibetragsbescheid.
Im Jänner sind folgende Abgaben fällig:
Nicht vergessen – Registrierkassa-Jahresbeleg erstellen!