Gemäß Einkommenssteuergesetz sind zur doppelten Buchführung verpflichtet:
Firmen mit über € 400.000,-- Umsatz, oder
Personen- oder Kapitalgesellschaften auf Grund der Rechtsform (GmbH, GmbH & Co KG, AG) auch mit weniger Umsatz
Die doppelte Buchführung ist die in der privaten Wirtschaft vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung.
Man spricht von „doppelter“ Buchführung, weil jeder Geschäftsvorgang in zweifacher Weise erfasst wird (Soll/Haben).
Der Erfolg eines Unternehmens wird auf zweifache Art nachgewiesen werden:
a) durch den Vergleich des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der jeweiligen Bilanz.
b) durch den Vergleich der Aufwendungen und Erträge des aktuellen Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung
Leistungen der doppelten Buchführung:
Hauptbuchführung
Umsatzsteuervoranmeldung über FinanzOnline
Auswertung der monatlichen Buchhaltung
monatliche Gewinn- und Verlustrechnung
Debitoren und Kreditorenbuchhaltung (Kunden/Lieferanten)
Offene-Posten-Liste
Soll/Ist Vergleiche
Wir sagen Ihnen, welche Vor- und Nachteile eine freiwillige doppelte Buchführung haben kann